Unzulässige automatisierte Entscheidungen | MattWork IT Solution
Datenschutz und Recht
Unzulässige automatisierte Entscheidungen
Entscheidungen mit erheblicher Wirkung, die allein eine Maschine trifft, sind nach Artikel 22 DSGVO grundsätzlich unzulässig. Was hilft: die Entscheidung bleibt bei einem Menschen.